Landwirtschaftliche Buchungsstelle
Mit der erfolgreichen Ablegung der Sachkundeprüfung vor der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe hat Kanzleiinhaber Thomas Gantefort die Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ erworben.
Dieser Titel wird Personen verliehen, die besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nachweisen. Darüber hinaus umfasst der Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ Spezialkenntnisse in den Bereichen des Höferechts, des Erbrechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und des Agrarrechts.
Gerne steht Herr Steuerberater Thomas Gantefort mit seinem Wissen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeder Rechtsform in allen relevanten Bereichen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir beraten Sie auf den folgenden Gebieten bzw. Fragestellungen:
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Wahl der Gewinnermittlungsart
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Erstellung Ihres Jahresabschlusses
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Wahl der Umsatzsteuerbesteuerung
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Erstellung der kompletten Steuererklärungen
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Hofübergabe / Betriebsaufgabe
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Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB
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Landpachtrecht
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Grundstücksverkehrsrecht
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Agrar-Abschlüsse nach gültigen BMELV-Vorschriften