Landwirtschaftliche Buchungsstelle

Mit der erfolgreichen Ablegung der Sachkundeprüfung vor der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe hat Kanzleiinhaber Thomas Gantefort die Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ erworben.

Dieser Titel wird Personen verliehen, die besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nachweisen. Darüber hinaus umfasst der Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ Spezialkenntnisse in den Bereichen des Höferechts, des Erbrechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und des Agrarrechts.

Gerne steht Herr Steuerberater Thomas Gantefort mit seinem Wissen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeder Rechtsform in allen relevanten Bereichen mit Rat und Tat zur Seite.


Wir beraten Sie auf den folgenden Gebieten bzw. Fragestellungen:

  • Wahl der Gewinnermittlungsart

  • Erstellung Ihres Jahresabschlusses

  • Wahl der Umsatzsteuerbesteuerung

  • Erstellung der kompletten Steuererklärungen

  • Hofübergabe / Betriebsaufgabe

  • Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB

  • Landpachtrecht

  • Grundstücksverkehrsrecht

  • Agrar-Abschlüsse nach gültigen BMELV-Vorschriften